Sterbehilfe undAssistierter Suizid
Wir lehnen jede Art der Sterbehilfe ab
Ab 1. Jänner 2022 wird - nach einer Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2020, der assistierte Suizid in Österreich legal sein. Dem Zugrunde liegt die Ansicht, dass der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße und daher verfassungswidrig sei.
Weiterhin verboten bleiben die Tötung auf Verlangen und die Verleitung zum Selbstmord.
Derzeit ist der Gesetzgeber an der Reihe bis Jahresende 2021 Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorzusehen. Die Entscheidung, den assistierten Suizid mithilfe eines Dritten in Anspruch zu nehmen, muss frei und unbeeinflusst getroffen werden können. Die Grundlage dafür ist derzeit in Ausarbeitung.
Unsere Einstellung dazu ist völlig klar und aufgrund der vielen Erfahrungen jener Länder getroffen, in denen der assistierte Suizid seit längerem praktiziert wird:Unser Auftrag ist die Palliativeversorgung und Begleitung bis zuletzt.
Weiterhin verboten bleiben die Tötung auf Verlangen und die Verleitung zum Selbstmord.
Derzeit ist der Gesetzgeber an der Reihe bis Jahresende 2021 Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch vorzusehen. Die Entscheidung, den assistierten Suizid mithilfe eines Dritten in Anspruch zu nehmen, muss frei und unbeeinflusst getroffen werden können. Die Grundlage dafür ist derzeit in Ausarbeitung.
Unsere Einstellung dazu ist völlig klar und aufgrund der vielen Erfahrungen jener Länder getroffen, in denen der assistierte Suizid seit längerem praktiziert wird:
Unser Auftrag ist die Palliativeversorgung und Begleitung bis zuletzt.
Damit Leben Leben bleibt.
Wir lehnen jede Art der Sterbehilfe ab.
Wofür wir eintreten
Um ein Sterben in Würde zu ermöglichen, fordern wir:- den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
- eine breite Öffentlichkeitskampagne, die auf die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung aufmerksam macht
- den Ausbau eines psychologischen bzw. psychiatrischen Angebots für Menschen in Lebenskrisen
Das Recht auf Selbstbestimmung
Bereits heute regelt das Recht auf Selbsstbestimmung, dass eine medizinische Behandlung abgelehnt werden kann, auch wenn dadurch der Tod früher eintritt. Dieser Wille kann auch im Vorfeld im Zuge einer Patientenverfügung, die in einem eigenen Register hinterlegt wird, festgeschrieben werden. Ein weiteres Mittel, das Recht auf Selbstbestimmung auszuüben, ist es auf Nahrung zu verzichten. Eine palliative Versorgung, wie wir sie bieten, kontrolliert die Schmerzen und begleitet Menschen bis zum Lebensende, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen.Die Ökonomisierung des Todes hat viele Gesichter
Die Kommerzialisierung des Todes hat in den Ländern, in denen der assistierte Suizid erlaubt ist, längst ihre schrecklichen Gesichter gezeigt. In Kanada wird jährlich in den Medien veröffentlicht, wieviel Staatsgelder aufgrund der suizidierten Personen eingespart werden konnte. Der Druck auf die ältere Bevölkerung und kranke Personen steigt. Krankenhäusern, die diesen Diensten auf Velangen nicht nachkommen, werden Fördergelder entzogen.In der Schweiz verdienen Sterbehilfevereine am assistierten Suizid
Wichtige Links in Sachen Sterbehilfedebatte
In Würde sterben
HELFEN STATT TÖTENDie Homepage von IMABE - Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik und demm Institut für Ehe und Familie (IEF) bietet eine aktuelle Zusammenfassung der derzeitigen Lage rund um Sterbehilfe in Österreich und anderen Ländern und eine klare Positionierung, die "Helfen statt töten" in den Mittelpunkt stellt.
Entscheidung des VfGhs
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu "Tötung auf Verlagen und Mitilfe zum Suizid" vom Dezember 2020 in Wort und Bild.Salzburger Bioethikdialoge
STERBEHILFE - QUO VADIS AUSTRIASämtliche Vorträge der Bioethikdialoge 2021 online zum Nachsehen. Das VfGH-Urteil aus ethischer, juristischer, intensiv- und palliativmedizinischer sowie aus psychiatrischer/psychotherapeutischer Sicht. Hochinteressant und informativ!
Schlussbericht
DIALOGFORUM DES JUSTIZMINISTERIUMDas Justizministerium hat im April 2021 ein Dialogforum zur Sterbehilfe online abgehalten, um einen Überblick über den Meinungsstand der Zivilgesellschaft und von Expert:innen zu erhalten. Der 56-seitige Schlussbericht dieser Veranstaltung wurde Ende Juni 2021 veröffentlicht und ist hier als pdf zu lesen bzw. zum Downloaden.